Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig durch. Durch Klick auf den Download-Schalter akzeptieren Sie die hier aufgeführten Nutzungsbedingungen für die heruntergeladene Software.
Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze, -verträge und andere Gesetze geschützt. G-EDV besitzt alle Rechte, das Eigentum und alle Ansprüche an der Software. Diese EULA überträgt Ihnen kein Eigentum an der Software sondern nur das Recht der Nutzung auf Ihrem PC.
Durch diese EULA werden die Rechte nach §§ 69c Nr.3, 69d Abs. 2 und 3 und 69e des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nicht eingeschränkt.
1. LIZENZGEWÄHRUNG
1.a Nutzung ohne Lizenzschlüssel:
G-EDV gewährt Ihnen das Recht zur Installation und Nutzung der Software auf Ihrem Computer. Sie dürfen Kopien der Software für die Sicherung und Archivierung anfertigen. Sie dürfen Kopien der Software weitergeben. Ohne Lizenzschlüssel kann die Software 30 Tage nach der Installation nur noch max. 500 Medien verwalten. Zur Aufhebung der Beschränkung ist ein käuflich zu erwerbender Lizenzschlüssel notwendig.
1.b Nutzung mit Lizenzschlüssel:
Haben Sie einen Lizenzschlüssel erworben, darf dieser nicht weitergegeben werden. Die Software ohne Lizenzschlüssel darf kopiert und weitergeben werden. Haben Sie einen Lizenzschlüssel erworben, sind damit alle in der jeweiligen Lizenz enthaltenen Funktionen der Software freigeschaltet und können zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
2. RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
2a Urheberrecht:
Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Es gelten alle Regelungen des Urheberrechts.
2b Kosten:
Die Software ist ohne einen Lizenzschlüssel kostenfrei verfügbar und darf beliebig oft installiert werden. Ohne Lizenzschlüssel ist die Software in bestimmten Bereichen in ihrer Leistung eingeschränkt. Diese Beschränkung kann durch den Erwerb eines Lizenzschlüssels aufgehoben werden.
2c Verwendung von Lizenzschlüsseln:
Ein erworbener Lizenzschlüssel kann nur auf einem Gerät eingesetzt werden. Soll die Software auf einem anderen Gerät genutzt werden, muss die Lizenz kostenfrei auf dem bisherigen Gerät entfernt und auf dem neuen Gerät installiert werden. Soll ein zusätzliches Gerät verwendet werden, ist ein zusätzlicher Lizenzschlüssel zu erwerben.
2d Weitergabe der Software:
Es ist ausdrücklich erlaubt, die Software ohne Lizenzschlüssel weiterzugeben. Die Erlaubnis zur Weitergabe ist beschränkt auf die kostenlose Weitergabe der unveränderten Software ohne Lizenzschlüssel. Ein Weiterverkauf der Software bedarf der vorherigen Genehmigung durch G-EDV (z.B. durch einen Wiederverkäufer-Rahmenvertrag).
3. KÜNDIGUNG
Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann G-EDV diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen dessen Bedingungen verstoßen. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts in Ihrem Besitz löschen. G-EDV kann verlangen, dass Sie eine schriftliche Bestätigung über die Vernichtung oder das Löschen der Installationsmedien bzw. der Software vorlegen.
4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
In keinem Fall haftet G-EDV für Schäden einschließlich entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung oder verlorener Daten, die durch die Nutzung der Software entstehen.
5. PFLICHTEN
Die Einrichtung einer funktionsfähigen Umgebung bestehend aus Hard- und Software liegt allein in Ihrer Verantwortung. Ebenso obliegt eine regelmäßige Datensicherung ausschließlich Ihrer eigenen Verantwortung.
6. TESTVERSIONEN UND FREEWARE
Testlizenzen und kostenlose Light-Versionen werden Ihnen ohne damit verbundene Kosten zur Verfügung gestellt. G-EDV übernimmt keine Gewährleistung für die Software. Für kostenlose Software steht Ihnen kein kostenfreier Support zur Verfügung.
7. SUPPORT
G-EDV bietet technische Support-Dienstleistungen an. Die Erbringung dieses Supports liegt im alleinigen Ermessen von G-EDV und ist mit keinerlei Garantie oder Gewährleistung verbunden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Ihre vorhandenen Daten, Software und Programme zu sichern, bevor Sie von G-EDV technischen Support erhalten.
8. GEWÄHRLEISTUNG
G-EDV gewährleistet für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Kaufdatum, dass jede bezahlte Version der Software im Wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktioniert, und dass das Ihnen zur Verfügung gestellte Installations-Medium frei von Mängeln in Material und Ausführung sind.
9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.